Gleiches Recht für alle

Bihlmeyer: "Dann gleiches Recht für alle"

Nach dem Treffen des FSA-Verbandsvorstand: Vereine sollen für einen Abbruch entscheiden +++ Wechselfrist wird angepasst +++ Aufsteiger aus den Kreisen möglich

Alle waren gespannt, was die Verbandsvorstandssitzung des Fußballverbands Sachsen-Anhalt FSA) am zurückliegenden Samstag an Ergebnissen zu Tage fördern würde. Zwar wurde eine finale Entscheidung auf den 15. März 2021 vertagt, aber eine Tendenz lässt sich bereits ablesen.

Nach einer zum Teil hitzig geführten Diskussion favorisierte man ein Abbruch-Szenario, dass freiwillige Aufsteiger, aber keine Absteiger auf Landesebene vorsieht. Allerdings ist dies daran gekoppelt, "ob der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV/ Anm.Red.) überhaupt Aufsteiger für die Oberliga zulässt. Sollte dies erfolgen, dann wäre es natürlich unfair, nur einen Aufsteiger aus der Verbandsliga zuzulassen. Es muss dann gleiches Recht für alle gelten. Aber müssen noch die Entscheidungen des NOFV und des DFB abwarten. Zudem werden wir formell nochmal die Vereine befragen", so Jörg Bihlmeyer, Vizepräsident des FSA.

Aufsteiger aus den Kreisen möglich

Zudem wird es wohl keine Liga-Spiele mehr auf Landesebene in der Spielzeit 2020/21 geben. "Bei den aktuellen Inzidenz-Werten, die leider in einigen Landkreisen wieder ansteigen, wird es so passieren, dass wir keine Spiele mehr sehen werden", so Bihlmeyer weiter. Sollten die Vereine auf Landesebene in dieser Woche für einen Abbruch mit freiwilligen Aufsteigern votieren, dann werden auch Aufsteiger aus den Kreisen zugelassen. "Es wird dann so sein, dass wir auch Aufsteiger zulassen. Aber hier sehe ich nur die Erstplatzierten als mögliche Kandidaten. Es ergibt sportlich keinen Sinn, den Fünften einer Kreisoberliga in die Landesklasse zu schicken", sagt der Vizepräsident, verantwortlich für das Spielwesen im Land.

Wechselfrist soll angepasst werden

Sollten die Inzidenzwerte es erlauben, dass an Anfang April der Kontaktsport wieder vollumfänglich erlaubt ist, dann sind laut Bihlmeyer auch Testspiele wieder erlaubt. "Natürlich wollen wir, dass die Mannschaften dann wieder auf die Plätze zurückkehren. Ein Rückgang der Mitglieder wäre sonst nicht auszuschließen und das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir wollen den Vereinen in dieser schwierigen Situation helfen", sagt der FSA-Vizepräsident. Auch auf die Frage, wie man mit den Wechselmodalitäten in der Corona-Pause umgeht, hat man sich beim FSA bereits auseinandergesetzt. "Die Wechselfrist ist auch Thema, mit dem wir uns beschäftigen. Die Corona-Zeit soll mit aufgerechnet werden, wenn der abgebende Verein seine Zustimmung verweigert. Die Vereine wollen diesbezüglich eine Planungssicherheit", so Bihlmeyer weiter.Alle möglichen Entscheidungen, die am 15. März dann getroffen werden, betreffen erst einmal nur den Herrenbereich auf Landesebene. Die Kreis- und Stadtfachverbände können autark darüber entscheiden, wie mit der Spielzeit 2020/21 verfahren werden soll.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt

Das Öffnungs-Szenario für den Amateur-Fußball

Das Öffnungs-Szenario für den Amateur-Fußball

Ab dem 22. März könnte ein reguläres Training für Fußballer möglich sein - wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dann stabil unter 100 liegt.

Nachdem es zwischenzeitlich so aussah, als liege der Sieben-Tage-Inzidenzwert, der Hoffnung auf die Öffnung des Fußballbetriebes macht, bei kaum erreichbaren 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, so verkündete die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am späten Mittwochabend ein Szenario, das zumindest Hoffnung macht.

Kern des neuen Modells ist ein Fünf-Stufen-Plan, in dem immer nach zwei weiteren Wochen die nächsten Möglichkeiten gegeben werden, so lange die Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern respektive 100 Neuinfektionen liegt, dann mit höheren Auflagen. Wird die Marke von 100 nach oben gerissen, fällt das jeweilige Gebiet im Stufenplan wieder eine Ebene zurück, von Bundeskanzlerin Merkel "Notbremse" genannt.

Was im Sport dann in diesen einzelnen Phasen möglich sein soll und was nicht, verriet die Kanzlerin im Detail zunächst nicht wirklich, sprach lediglich von "erweiterten Möglichkeiten". Klarer wurden die Aussagen dann, inzwischen nach Mitternacht, bei NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. "Unsere Sportvereine scheinen Schaden zu nehmen, die Mitgliederzahlen gehen zurück", erklärte er.

In Sachsen-Anhalt liegt aktuell lediglich der Kreis Mansfeld-Südharz unter einer Inzidenz von 50. In fünf Kreisen (Salzland, Wittenberg, Saalekreis, Halle, Burgenland) ist der Wert von 100 überschritten. (Stand 03.03.2021, 17.13 Uhr)

Training für alle ab dem 22. März?

Bei einer Inzidenz unter 100 ist ab Montag Individualsport im Freien sowie für Kinder und Jugendliche in Gruppen bis 20 Teilnehmern möglich. Der vierte Öffnungsschritt, der frühestens ab dem 22. März greifen kann, würde dann bei einer Inzidenz unter 100 den Kontaktsport im Freien wieder erlauben, es könnte demnach also ein reguläres Training flächendeckend möglich sein. Allerdings wäre dafür noch eine Testung notwendig, wie auch immer das in der Praxis gehandhabt werden soll. Erst ab dem 5. April, in Öffnungsstufe fünf, wären dann auch die Tests nicht mehr erforderlich - wenn die Inzidenz unter 100 bleibt. Es gibt also ein Licht am Ende des Tunnels der fußballfreien Zeit.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt (mit Grafik)

FSA setzt Spielbetrieb bis zum Ende Februar aus

FSA setzt Spielbetrieb bis zum Ende Februar aus

FSA setzt Spielbetrieb bis zum 28.02.2021 aus – Neuregelung bezüglich der Wartefristen beim Vereinswechsel

Auf der heutigen Vorstandssitzung hat der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. (FSA) beschlossen den Spielbetrieb bis zum 28.02.2021 auszusetzen. Auf Grundlage der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 8. Januar 2021 der Landesregierung Sachsen-Anhalt, ist der Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball in Sachsen-Anhalt derzeit bis zum 31.01.2021 untersagt und ein Re-Start der unterbrochenen Saison 2020/2021 mindestens bis dahin nicht möglich. Um den Vereinen etwas Planungssicherheit zu geben und um eine entsprechende Vorbereitungszeit für die mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu gewährleisten, wird der Spielbetrieb in allen Spielklassen des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. auf Landes- und Kreisebene bis mindestens zum 28. Februar 2021 ausgesetzt.

Darüber hinaus wurde eine Neuregelung bezüglich des Wegfalls der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren getroffen:
Entsprechend § 7, Ziffer f) der Spielordnung (SpO) des FSA kann das Spielerecht für Pflichtspiele erteilt werden, wenn ein Amateur nachweislich 6 Monate nicht gespielt hat. Für die Spielzeit 2019/2020 und 2020/2021 kann der Verbandsvorstand des FSA festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss ist, ab welchem Zeitpunkt eine behördliche Freigabe des Spielbetriebes erfolgt, kann auch nicht bestimmt werden, welcher Zeitraum durch die Unterbrechung nicht angerechnet werden kann. Trotzdem sollte es möglich sein, dass Spieler den Verein entsprechend § 6, Ziffer 2.2) wechseln können.

So heißt es nun:
1. Erfolgte die Abmeldung entsprechend der Wechselperiode II vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 beim abgebenden Verein und der Antrag auf Spielerlaubnis geht in der Passstelle bis zum 31.01.2021, so wird das Spielrecht wie folgt erteilt:
a. Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 01.01.2021 erteilt.
b. Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst entsprechend § 7, Ziffer f) erteilt werden. Der § 6 Ziffer 5) der FSA-SpO bleibt unberührt (Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele).
2. Erfolgte die Abmeldung ab dem 01.01.2021:
a. Kam der Spieler/die Spielerin in der Saison 2020/2021 bereits bis zum 31.12.2020 beim abgebenden Verein zum Einsatz, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst zum 01.07.2021 erteilt werden, unabhängig davon, ob der abgebende Verein die Zustimmung oder Nichtzustimmung erteilte. Der § 6 Ziffer 5) der FSA-SpO bleibt unberührt.
b. Kam der Spieler/die Spielerin in der Saison 2020/2021 beim abgebenden Verein zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2021 zum Einsatz und die Abmeldung beim abgebenden Verein erfolgt bis zum 30.06.2021, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab dem 01.07.2021 nur nach § 6 der SpO (Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren) erteilt werden. Wartefristen regelt § 7 der SpO.
c. Wird der Spielbetrieb auf Landes- oder Kreisebene im FSA in der Saison 2020/2021 seit der Aussetzung am 29.10.2020 nicht fortgeführt, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab dem 01.07.2021 nur nach § 6 der SpO erteilt werden. Wartefristen regelt § 7 der SpO.
d. Erfolgte kein Einsatz des Spielers/der Spielerin im Spieljahr 2020/2021 bis zur Abmeldung, so wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 01.01.2021 erteilt.

Diese Verfahrensweise gilt für Herren, Frauen sowie die A-Juniorenspieler und B-Juniorenspielerinnen. Alle weiteren Altersbereiche unterliegen der Wechselperiode II. Mit diesen Änderungen wird sichergestellt, dass die Spieler/Spielerinnen den Verein wechseln können, ohne, dass die Unterbrechung aufgrund der Corona-Pandemie ausgenutzt werden kann, um ein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein zu erhalten.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt

Weihnachten 2020

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