Weitere Öffnungen für den Amateursport

Weitere Öffnungen für den Amateursport

14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt seit heute in Kraft

Am heutigen Donnerstag erschien die 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche auf den Homepages des Bundeslandes veröffentlicht wurden.

Für den Sportbetrieb sind Erleichterungen in den neuen Verordnungen festgeschrieben. So dürfen nach § 11 wieder Wettkämpfe im Freien mit bis zu 1.000 Personen (inkl. Zuschauer) stattfinden. Dabei ist vom Veranstalter ein Anwesenheitsnachweis zu führen. Zudem darf ausschließlich Personen der Zutritt zur Sportanlage gewährt werden, „die eine Testung im Sinne des §2 Abs.1 mit negativen Testergebnis vorlegen oder durchführen oder von der Testpflicht nach § 2 Abs. 2 ausgenommen sind“.

Das heißt, dass von der Testpflicht Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgenommen sind, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus nachweisen. Zudem entfällt die Testpflicht für geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung) und genese Personen. Der Nachweis hierzu hat in analoger oder digitaler Schriftform vorzuliegen und ist vom Veranstalter zu dokumentieren.

Analog zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs muss die Nutzung der Sportanlage zuvor durch den Betreiber genehmigt worden sein.

Personen, welche für den Zutritt zur Sportanlage einen negativen Test nachweisen müssen, haben ein maximal 24-Stunden altes Zertifikat aus einem Testzentrum etc. vorzulegen oder müssen direkt vor Ort einen Selbsttest im 4-Augen-Prinzip durchführen.

Im Rahmen des Trainingsbetriebes ist eine Testung bzw. ein anderweitiger entsprechender Nachweis nicht erforderlich (Achtung: Freundschaftsspiele gelten als Wettkämpfe und sind bei der spielleitenden Stelle anzumelden!)

Die Nutzung der Sportanlage erfordert weiterhin die Freigabe des Betreibers. Sollten Vereine Wettkämpfe durchführen, haben diese ein Hygienekonzept beim betreffenden Platzbetreiber vorzulegen und auf Nachfrage dem KFV vom Betreiber bestätigt zukommen zu lassen.

Nach § 16.3 kann der Landkreis die Testpflicht auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen (Spieler, Betreuer, Schiedsrichter etc.) aufheben, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an zehn aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschreitet.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt

Freundschaftsspiele unter Auflagen wieder erlaubt

Freundschaftsspiele unter Auflagen wieder erlaubt

13. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht Testspiele unter besonderen Bedingungen

Schon bald könnte der Ball in Sachsen-Anhalt wieder in Freundschaftsspielen rollen - dies geht aus der 13. Eindämmungsverordnung des Landes hervor. Demnach könne nicht nur der Trainingsbetrieb hochgefahren werden, sondern auch wieder in Wettspielen gekickt werden, wie der hiesige Fußballverband (FSA) mitteilt.

Die Durchführung von Freundschaftsspielen ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. So muss die Inzidenz im zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 35 sein (aktuelle Werte in den Kreisen siehe unten). Zudem dürfen laut FSA-Meldung insgesamt maximal 30 Personen am Spiel teilnehmen - darunter fallen Spieler, Auswechselspieler, Trainer, Betreuer sowie Schiedsrichter. Alle am Spiel teilnehmenden Personen müssen zudem einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem muss ein Anwesenheitsnachweis geführt werden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

Analog zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs muss die Nutzung der Sportanlage zuvor durch den Betreiber genehmigt worden sein.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt

Vorerst keine Veränderungen für den Trainingsbetrieb

Land Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung um drei Wochen +++ Trainingsbetrieb ist weiterhin möglich

Nach wochenlangem Hickhack soll der Lockdown verschärft werden. Die Regierung will die dritte Coronawelle mit einheitlichen Vorschriften brechen. Vorgestern wurden viele Wünsche der Länder berücksichtigt.

Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Doch bis die Novellierung des Infektionsschutzgesetztes den Bundestag und Bundesrat passiert hat, werden in Sachsen-Anhalt keine Veränderungen für die Fußballvereine zu erwarten sein. Carsten Borchert, sport-politischer Sprecher der Landesregierung teilte gegenüber FuPa mit, "dass das Land Sachsen-Anhalt beschlossen hat, die aktuelle Eindämmungsverordnung um drei Wochen zu verlängern. Und diese soll auch, so lange das geänderte Infektionsschutzgesetz noch nicht in Kraft getreten ist, umgesetzt werden. Hingegen müssen wir von geplanten Modellprojekten Abstand nehmen", so Borchert.

Damit ist es den Vereinen weiterhin gestattet, im Herrenbereich in Kleingruppen (fünf Personen, einschließlich des Trainers) sowie im Nachwuchs in einer Gruppenstärke bis zu 20 Personen (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, einschließlich des Trainers) zu trainieren.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt

Jugendvorstand des FSA will die Vereine befragen

Fußballverband Sachsen-Anhalt will Vereine im Nachwuchs befragen

Die Mitglieder des Jugendvorstandes im Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. kamen am 09.04.2021 zu einer Sitzung zusammen, um über die Spielbetriebsplanungen der Saison 2020/21 im Nachwuchsbereich zu diskutieren.

Derzeit ruht der Spielbetrieb im gesamten Nachwuchsbereich auf Kreis- und Landesebene. Zum aktuellen Zeitpunkt sind konkrete Aussagen zum Spielbetrieb im Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. aufgrund der jeweils behördlichen Verfügungslagen sowie den Weisungen der Gesundheitsämter und dem exponentiellen Anstieg der Corona-Infektionszahlen nicht möglich.

Um den Vereinen aber eine Planungssicherheit zu ermöglichen, was die Saison 2020/21 betrifft und den weiteren sportlichen und organisatorischen Entwicklungsprozess bei der Gestaltung des Spielbetriebes im gesamten Nachwuchsbereich des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zu garantieren, hat sich der Jugendvorstand dazu entschieden, eine Umfrage bei den Vereinen durchzuführen, die in der Saison 2020/21 Mannschaften im Landesspielbetrieb gemeldet haben.

Bei der Sitzung des Jugendvorstandes kristallisierten sich dabei zwei Szenarien heraus, die nun zur Abstimmung bei den Vereinen abgefragt werden sollen. Diese werden den Vereinen zur Abstimmung bis Mittwoch zugesandt. Die Vereine können dann ihr Votum bis 20.04.2021 zurückschicken.

Der FSA-Landespokal der Junioren der Spielzeit 2020/21 wird abgebrochen.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt