Bereit für den Neuanfang
Bereit für den Neuanfang!
Noch vor der Abnahme des sanierten Kunstrasens kam für alle Fußballer ein längerer Stopp für sportliche Aktivitäten.
Doch Stillstand und Resignation gab es nicht wirklich. Während der Corona Zwangspause haben wir die Zeit genutzt und die Umkleidekabinen komplett renoviert. Alle die dabei geholfen haben, wissen wieviel Zeit und Schweiß diese Arbeiten gekostet haben. Es wurde die Tapete von 1985 bis 2020 in mühevoller Arbeit komplett entfernt. Bei vorangegangenen Renovierungen wurde oft nur Farbe aufgetragen, Teilbereiche „übertapeziert“ und wenn nichts mehr ging – Latex half immer. Das sollte sich rächen, trotz viel, sehr viel Wasser, Tapetenigel, Wärmebehandlung und Spachtel. Die Tapete wollte nicht abgehen. Nach unzähligen Stunden, vielen Flüchen und manch ramponierten Fingern zum Trotz, wurde es geschafft. Danach ging es zügig weiter. Spachteln, grundieren, tapezieren, malern und das Putzen nicht zu vergessen.
Mit neuer Tapete und Farbe erstrahlen die Kabinen jetzt wieder. Auch die Heizungskörper und die Türen haben eine Verjüngungskur erhalten, wurden gestrichen, die Scheiben in den Türen ersetzt, die Flurbeleuchtung auf LED mit Bewegungssensor umgerüstet und Beschilderung angebracht.
Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen fleißigen Helfern bedanken und hoffen auch in Zukunft auf tatkräftige Unterstützung!
Weitere Öffnungen für den Amateursport
Weitere Öffnungen für den Amateursport
14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt seit heute in Kraft
Am heutigen Donnerstag erschien die 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche auf den Homepages des Bundeslandes veröffentlicht wurden.
Für den Sportbetrieb sind Erleichterungen in den neuen Verordnungen festgeschrieben. So dürfen nach § 11 wieder Wettkämpfe im Freien mit bis zu 1.000 Personen (inkl. Zuschauer) stattfinden. Dabei ist vom Veranstalter ein Anwesenheitsnachweis zu führen. Zudem darf ausschließlich Personen der Zutritt zur Sportanlage gewährt werden, „die eine Testung im Sinne des §2 Abs.1 mit negativen Testergebnis vorlegen oder durchführen oder von der Testpflicht nach § 2 Abs. 2 ausgenommen sind“.
Das heißt, dass von der Testpflicht Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgenommen sind, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus nachweisen. Zudem entfällt die Testpflicht für geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung) und genese Personen. Der Nachweis hierzu hat in analoger oder digitaler Schriftform vorzuliegen und ist vom Veranstalter zu dokumentieren.
Analog zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs muss die Nutzung der Sportanlage zuvor durch den Betreiber genehmigt worden sein.
Personen, welche für den Zutritt zur Sportanlage einen negativen Test nachweisen müssen, haben ein maximal 24-Stunden altes Zertifikat aus einem Testzentrum etc. vorzulegen oder müssen direkt vor Ort einen Selbsttest im 4-Augen-Prinzip durchführen.
Im Rahmen des Trainingsbetriebes ist eine Testung bzw. ein anderweitiger entsprechender Nachweis nicht erforderlich (Achtung: Freundschaftsspiele gelten als Wettkämpfe und sind bei der spielleitenden Stelle anzumelden!)
Die Nutzung der Sportanlage erfordert weiterhin die Freigabe des Betreibers. Sollten Vereine Wettkämpfe durchführen, haben diese ein Hygienekonzept beim betreffenden Platzbetreiber vorzulegen und auf Nachfrage dem KFV vom Betreiber bestätigt zukommen zu lassen.
Nach § 16.3 kann der Landkreis die Testpflicht auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen (Spieler, Betreuer, Schiedsrichter etc.) aufheben, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz an zehn aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschreitet.
Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt
Freundschaftsspiele unter Auflagen wieder erlaubt
Freundschaftsspiele unter Auflagen wieder erlaubt
13. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht Testspiele unter besonderen Bedingungen
Schon bald könnte der Ball in Sachsen-Anhalt wieder in Freundschaftsspielen rollen - dies geht aus der 13. Eindämmungsverordnung des Landes hervor. Demnach könne nicht nur der Trainingsbetrieb hochgefahren werden, sondern auch wieder in Wettspielen gekickt werden, wie der hiesige Fußballverband (FSA) mitteilt.
Die Durchführung von Freundschaftsspielen ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. So muss die Inzidenz im zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 35 sein (aktuelle Werte in den Kreisen siehe unten). Zudem dürfen laut FSA-Meldung insgesamt maximal 30 Personen am Spiel teilnehmen - darunter fallen Spieler, Auswechselspieler, Trainer, Betreuer sowie Schiedsrichter. Alle am Spiel teilnehmenden Personen müssen zudem einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem muss ein Anwesenheitsnachweis geführt werden, Zuschauer sind nicht zugelassen.
Analog zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs muss die Nutzung der Sportanlage zuvor durch den Betreiber genehmigt worden sein.
Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt