Aufgrund verschiedener negativer Ereignisse haben wir im Vorstand den Beschluss gefasst, das Vereinsgelände zukünftig mit Videokameras zu überwachen. Dank einer Sachspende der Firma ANNKE Innovation (Shenzhen) Co., Ltd. konnten wir unseren Sportplatz inkl. der Zugänge zum Gebäude mit modernster Videoüberwachung ausstatten (Annke WS 500). Diese Überwachung ist ein notwendiger Schritt, um für mehr Sicherheit auf dem Vereinsgelände zu sorgen.
Wo wird videoüberwacht?
Mit Videoüberwachung ausgestattet sind unser Ringerzentrum in der Hermann-Hesse -Str. 8 b sowie unser Sportplatz und Gebäude in der Dodendorfer Str. 74.
Aufgrund verschiedener negativer Ereignisse haben wir im Vorstand den Beschluss gefasst, das Vereinsgelände in der Dodendorfer Str. 74 zukünftig mit Videokameras zu überwachen. Das Ringerzentrum wird schon seit einiger Zeit überwacht. Eine Videoüberwachung soll in erster Linie eine abschreckende Wirkung erzielen sowie zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten dienen. Außerdem ist es uns durch eine solche Videoüberwachung ab sofort möglich, dass wir in wenigen Minuten nach der Alarmierung vor Ort auf dem Sportgelände sein werden und durch ein rechtzeitiges Eingreifen weiteren Schaden verhindern können.
Die Kameras überwachen zunächst alle Zugangswege zum Gebäude. Sie verfügen zudem über einen Alarm, der mittels eines Knopfdrucks auf einem Smartphone ein- und ausgeschaltet werden kann. Ist die Kamera scharfgestellt und wird Alarm ausgelöst, so macht die Kamera mindestens ein Foto von einem ungebetenen Gast. Außerdem werden die nachfolgenden Minuten von Kameras auf einem Festplattenspeicher aufgezeichnet und für sieben Tage gespeichert. Die Videokameras verfügen darüber hinaus über eine Sprechfunktion, mit der es möglich ist, mit einem Eindringling in Kontakt zu treten.
Grundsätzlich muss aber zwischen zwei Dingen unterschieden werden: dem Zugriff auf die Kamera und dem aufzeichnen von Foto- und Videoaufnahmen. Letzteres geschieht nur, wenn der Alarm aktiviert ist. Der Zugriff in Echtzeit auf die Kameras ist dagegen immer möglich.
Welche Bereiche werden videoüberwacht?
Ganz wichtig ist mir zu betonen, dass ausschließlich der Außenbereich der Sportanlage und die Eingangsbereiche im Gebäude videoüberwacht werden. Es werden selbstverständlich weder Umkleidekabinen, Toilettenräume, Duschen und auch nicht der Innenbereich der Gaststätte videoüberwacht.
Wird der Trainings- und Spielbetrieb gefilmt?
Das Spielfeld befindet sich, mit wenigen Ausnahmen am Spielfeldrand, generell im Sichtfeld der Kamera. Weder Trainingseinheiten noch Spiele werden überwacht oder gar gefilmt.
Wann können Daten aufgezeichnet werden?
Während des Trainings- und Spielbetriebs findet, wie erwähnt, keine Videoüberwachung statt. Der Alarm ist zu diesen Zeiten nicht scharf geschaltet. Sobald die letzte Person das Sportgelände verlässt, wird der Alarm jedoch aktiviert und es können ggf. Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Wer hat Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung?
In der „Sterne Arena“ verfügen 2 Personen über den notwendigen Zugriff mittels einer App auf dem Smartphone und auf dem Recorder mit den entsprechenden Videoaufzeichnungen. Konkret sind dies der 1.Vorsitzende und der Platzwart.
Im „Ringerzentrum“ hat lediglich der Abteilungsleiter Ringen den notwendigen Zugriff mittels einer App auf dem Smartphone und auf den Recorder mit den entsprechenden Videoaufzeichnungen.
Beide Objekte sind entsprechend eindeutig als Videoüberwacht beschildert.
Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.