Freundschaftsspiele unter Auflagen wieder erlaubt

Freundschaftsspiele unter Auflagen wieder erlaubt

13. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht Testspiele unter besonderen Bedingungen

Schon bald könnte der Ball in Sachsen-Anhalt wieder in Freundschaftsspielen rollen - dies geht aus der 13. Eindämmungsverordnung des Landes hervor. Demnach könne nicht nur der Trainingsbetrieb hochgefahren werden, sondern auch wieder in Wettspielen gekickt werden, wie der hiesige Fußballverband (FSA) mitteilt.

Die Durchführung von Freundschaftsspielen ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. So muss die Inzidenz im zuständigen Landkreis oder der zuständigen Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 35 sein (aktuelle Werte in den Kreisen siehe unten). Zudem dürfen laut FSA-Meldung insgesamt maximal 30 Personen am Spiel teilnehmen - darunter fallen Spieler, Auswechselspieler, Trainer, Betreuer sowie Schiedsrichter. Alle am Spiel teilnehmenden Personen müssen zudem einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem muss ein Anwesenheitsnachweis geführt werden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

Analog zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs muss die Nutzung der Sportanlage zuvor durch den Betreiber genehmigt worden sein.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt