Vorerst keine Veränderungen für den Trainingsbetrieb

Land Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung um drei Wochen +++ Trainingsbetrieb ist weiterhin möglich

Nach wochenlangem Hickhack soll der Lockdown verschärft werden. Die Regierung will die dritte Coronawelle mit einheitlichen Vorschriften brechen. Vorgestern wurden viele Wünsche der Länder berücksichtigt.

Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Doch bis die Novellierung des Infektionsschutzgesetztes den Bundestag und Bundesrat passiert hat, werden in Sachsen-Anhalt keine Veränderungen für die Fußballvereine zu erwarten sein. Carsten Borchert, sport-politischer Sprecher der Landesregierung teilte gegenüber FuPa mit, "dass das Land Sachsen-Anhalt beschlossen hat, die aktuelle Eindämmungsverordnung um drei Wochen zu verlängern. Und diese soll auch, so lange das geänderte Infektionsschutzgesetz noch nicht in Kraft getreten ist, umgesetzt werden. Hingegen müssen wir von geplanten Modellprojekten Abstand nehmen", so Borchert.

Damit ist es den Vereinen weiterhin gestattet, im Herrenbereich in Kleingruppen (fünf Personen, einschließlich des Trainers) sowie im Nachwuchs in einer Gruppenstärke bis zu 20 Personen (Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, einschließlich des Trainers) zu trainieren.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt