Spielbetrieb in Sachsen-Anhalt geht in die Winterpause

Spielbetrieb in Sachsen-Anhalt geht in die Winterpause

Fußballverband Sachsen-Anhalt beschließt vorzeitige Winterpause

Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) hat auf der heutigen Vorstandssitzung beschlossen, aufgrund der aktuellen pandemischen Situation und des derzeitigen Infektionsgeschehens die Winterpause der Spielzeit 2021/22 vorzuziehen. Dieser Beschluss beinhaltet den Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene.

Mit Blick auf die Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt, Stand 27.11.2021 liegen bereits zwei Landkreise über der 1.000er Marke, kommt der FSA mit dieser Entscheidung seiner sportpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung nach. Den Vereinen ist es weiterhin unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben gestattet, den Vereinssport durchzuführen. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen der von den Gesundheitsämtern vorgegebenen Auflagen Testspiele zu absolvieren. Es gilt entsprechend § 11 „Sportstätten und Sportbetrieb“ der 15. Eindämmungsverordnung für den Amateurfußball folgendes:

  • Organisierter Trainingsbetrieb im Freien (Nachwuchs, Erwachsene):


− Einhaltung des vom Eigentümer bestätigten Hygienekonzeptes
− Führen von Anwesenheitslisten ohne Testung zur Nachverfolgung
− Freigabe der Sportanlagen und die Festlegung der Höchstbelegung erfolgt weiterhin durch den Betreiber der Sportanlage

Die zuständigen Behörden sind berechtigt, die Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen zu überprüfen und weitere Auflagen zu erteilen.

Rechtliche Würdigung

Die getroffene Entscheidung lässt sich rechtlich auf mehrere Grundlagen stützen. Der auf dem Verbandstag vom 12.06.2020 vorgelegte Beschluss wurde durch den Verbandstag mit der notwendigen 2/3 Mehrheit beschlossen. Darin heißt es wie folgt:

Der FSA-Vorstand wird ermächtigt, über sämtliche, insbesondere sportpolitische und regeltechnische Fragestellungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie, die sich mit der Spielzeit 2019/2020 und der Folgespielzeiten sowie über die sich daraus ergebende Folgeregelungen einschließlich der Wertungsfragen und Regelungen über Auf- und Abstieg sowie Änderungen des Wettbewerbsmodus ergeben, zu entscheiden. Er bezieht die für die Spielklasse zuständigen Ausschüsse in seine Entscheidung mit ein.“

Somit ist der Verbandsvorstand zur getroffenen Entscheidung, die Winterpause vorzuziehen, im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, berechtigt. Des Weiteren lässt sich die Entscheidung auf die Ausschreibungen Spielbetrieb der Männer, Frauen und Junioren 2021/2022 zu stützen. Dort heißt es:

„Bei den Ansetzungen durch den zuständigen Staffelleiter ist das übergeordnete Verbandsinteresse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig.“

In § 18 Nr. 2 der Spielordnung sind Spielverlegungen im Verbandsinteresse und auch aufgrund höherer Gewalt möglich. Die Corona-Pandemie fällt unstreitig unter die Begrifflichkeit „höhere Gewalt“. Darüber hinaus ist auch das Verbandsinteresse ein Grund für Spielverlegungen. Hierzu ist zu erwähnen, dass der Verband kein Interesse daran hat, dass sich die Sportler mit dem Virus infizieren und daraus schwere Verläufe resultieren, denn über allem steht die Gesundheit. Im Zeitpunkt der Entscheidung waren die Zahlen in unserem Bundesland im Landesdurchschnitt eindeutig zu hoch. Die Hospitalisierungsrate lag im Zeitpunkt der Entscheidung in Sachsen-Anhalt bei über 10. Ein weiterer Anknüpfungspunkt für die getroffene Entscheidung ist der Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18.11.2021. Unter Ziffer 8 des Beschluss vom 18.11.2021 heißt es:

„Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und - einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code- Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.“

Die spielleitenden Organe werden sich mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Jahr 2022 und weiteren wettbewerbssichernden Maßnahmen beschäftigen und dabei die Entwicklung des Infektionsgeschehens einfließen lassen. Lösungsvorschläge werden auch künftig wieder gemeinsam mit den Vereinen ausgearbeitet.

Quelle: FuPa Sachsen-Anhalt