Mitgliedsantrag für die Abteilung Fußball (Nur Ligabetrieb, kein Freizeit- oder Hallenfußball)
Bitte vor Antragstellung sorgfältig lesen!
Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann nur zu den Sprechzeiten im Sportbüro Dodendorfer Str. 74 gestellt werden!
Bei Anträgen im Kinder- und Jugendbereich ist die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person zwingen erforderlich, es werden zusätzliche Unterlagen benötigt.
- Für die Anmeldung / Ummeldung beim FSA benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (einmalig 20,- € Gebühren)
- Für den digitalen Spielerpass müssen Fotos in digitaler Form vor neutralem Hintergrund erstellt werden
Für Kinder und Jugendliche mit deutscher Nationalität
- benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines sonstigen amtlichen Geburtsnachweises sowie die Unterschrift und Telefonnummer erziehungsberechtigter Personen
Für Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland kommen und erstmalig im Bundesgebiet eine Spielerlaubnis erwerben wollen, sind weitere Unterlagen erforderlich!
- die Anlage Internationaler Vereinswechsel
- Kopie der Geburtsurkunde oder eines sonstigen amtlichen Geburtsnachweises
- der Nachweis der Aufenthaltserlaubnis oder ein amtliches Dokument
Als Mitglied hast du nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Rechtsgrundlage einer Mitgliedschaft sind die jeweils gültige Satzung und Ordnungen unseres Vereins. Die Mitgliedschaft ist nicht kostenfrei, es werden monatliche Mitgliedsbeiträge nach der jeweils gültigen Beitragsordnung erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag muss unter Angabe des Mitgliedsnamens bis zum 05.eines jeden Monats auf das Vereinskonto überwiesen werden
- Aktive Mitglieder mit Beitragsrückstand von 3 Monaten können bis zur vollständigen Zahlung der offenen Forderungen durch den Vorstand vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden
- Änderungen der Personen- und Kontaktdaten sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen
- Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch und kann nur schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Die Kündigung muss rechtsverbindlich vom Mitglied und bei Kindern und Jugendlichen auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein (Datum des Posteingangs in der Geschäftsstelle). Schriftliche Kündigungsbestätigungen erfolgen nur bei ausreichend frankiertem Rückumschlag!
- Bei Austritt oder Vereinsausschluss eines Mitgliedes ist der offene Beitrag auch nach dem Austritt oder Ausschluss zu zahlen. Offene Mitgliedsbeiträge werden gegebenenfalls über Inkasso und gerichtlich eingefordert
- Soweit Sportbekleidung und Ausrüstung vom Verein gestellt wird, bleibt diese Eigentum des Vereins und geht nicht in den Besitz der Mitglieder über. Bei Beendigung der Mitgliedschaft oder auf Antrag des Vorstandes hat jedes Mitglied die gesamte, vom Verein gestellte Sportbekleidung in ordentlichem Zustand innerhalb von 8 Tagen in der Geschäftsstelle zurückzugeben. Für entstandene Schäden und Reinigung der Sportbekleidung (ausgenommen Trikotsätze) ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Bei Nichtrückgabe oder übermäßigen Beschädigungen werden diese in Rechnung gestellt
- Nur wenn der Mitgliedsantrag vollständig ausgefüllt und alle Seiten unterschrieben sind, kann der Mitgliedschaft im Verein zugestimmt werden
- Unvollständig oder handschriftlich eingereichte Unterlagen können keine Berücksichtigung finden